Schulanmeldungen für das Schuljahr 2027/2028 in Hemmingen

In der Stadt Hemmingen beginnen die Vorbereitungen für die Einschulung zum Schuljahr 2027/2028. Für Kinder, die bis Donnerstag, 30. September, das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt grundsätzlich mit Anfang des Schuljahres 2027/2028 die Pflicht zum Besuch der Grundschule nach § 64 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes. Die Anmeldungen sind auch in diesem Jahr kontaktlos bis Donnerstag, 30. April, für alle Grundschulen vorzunehmen.

Für die Schulanmeldung werden eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder eine Kopie aus dem Familienstammbuch benötigt. Bei Kindern, über die ein besonderes Sorgerecht besteht, ist die schriftliche Verfügung des Gerichts oder des Jugendamtes vorzulegen. Ebenfalls erforderlich ist eine Kopie des Masernimpfschutzausweises sowie die Anmeldeunterlagen entsprechend dem Downloadvermerk der jeweiligen Schule.

Hat ein Kind im vergangenen Jahr keine Kindertagesstätte besucht und nicht am Test zur Sprachförderung teilgenommen, ist zwingend ein Termin in der zuständigen Schule zu vereinbaren.

Für die Ortsteile Hemmingen-Westerfeld und Devese ist die Grundschule Hemmingen-Westerfeld, Köllnbrinkweg 48, zuständig. Die Anmeldeformulare stehen auf der Homepage www.gshemmingen-westerfeld.de im Bereich Downloads zur Verfügung.

Für die Ortsteile Arnum, Harkenbleck und Wilkenburg ist die Wäldchenschule – Grundschule Arnum, Klapperweg 18, zuständig. Die Anmeldeformulare sind auf der Homepage www.gsarnum.de auf der Startseite und im Bereich Formulare zu finden.

Für die Ortsteile Hiddestorf und Ohlendorf ist die Grundschule Hiddestorf, Ostertorstraße 9, zuständig. Hinweise und Formulare zum Download stehen auf der Homepage www.grundschule-hiddestorf.de bereit.

Die Sommerferien 2027 enden in Niedersachsen am Mittwoch, 18. August. Der Tag der Einschulung ist Sonnabend, 21. August. Für Kinder, die zwischen Donnerstag, 1. Juli, und Donnerstag, 30. September, das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die Erklärung ist vor Beginn des genannten Schuljahres bis Donnerstag, 30. April, schriftlich in einem separaten Antrag bei der Schule abzugeben. Eine Anmeldung zum genannten Stichtag muss dennoch erfolgen.

Kinder, die bis Freitag, 1. Oktober, noch nicht schulpflichtig sind, können unabhängig von einem Stichtag im Mai für das Schuljahr 2027/2028 angemeldet werden.

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